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Atout-Box, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB eines Atout-Box-Lagerraums

ANWENDUNGSBEREICHE

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die über die Website https://www.atout-box.fr im Auftrag der SAS ATOUT-BOX CASTELNAU, eingetragen im Handelsregister von Montpellier, jeweils mit der SIREN-Nummer 521777623 und wohnhaft jeweils in 55 avenue Clément Ader 34170 Castelnau Le Lez, getätigt werden.

Atout-Box.de behält sich die Möglichkeit vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu ändern. Im Falle einer Änderung werden auf jede Bestellung die am Tag der Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewendet.

1. ZIEL

1.1 Im Rahmen des vorliegenden Vertrags (nachfolgend der "Vertrag") stellt ATOUT BOX, Handelsname der SAS ATOUT BOX CASTELNAU, eingetragen im Handelsregister Montpellier unter der Nr. 521 777 623, vertreten durch Jean-Baptiste Bertrand, dem Kunden, der dies akzeptiert, einen Lagerraum zur Verfügung, einen Lagerraum (im Folgenden "Box") im Gebäude (im Folgenden "Gebäude") zur Aufnahme aller Güter und/oder Produkte, deren gültiges Eigentum der Kunde ist (im Folgenden "Güter"), vorbehaltlich der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags und der Hausordnung. Die Überlassung erfolgt gegen eine monatliche Gebühr gemäß Art. 3 des Vertrags.

1.2 Der Vertrag ist ein prekärer Dienstleistungsvertrag, der insbesondere vom Anwendungsbereich der Artikel L.145-1 ff. des Handelsgesetzbuchs über gewerbliche Mietverträge und des Gesetzes 89-462 vom 6. Juli 1989 über Wohnraummietverträge ausgeschlossen ist.

1.3 Der vorliegende Vertrag kann in keinem Fall analysiert oder einem Verwahrungsvertrag gleichgestellt werden: Er schafft zu Lasten von ATOUT BOX keine Verpflichtung zur Aufbewahrung, zur Pflege, zur Wartung und zum Unterhalt der Boxen.
Die in der Box gelagerten Güter sind und bleiben immer unter der alleinigen Verantwortung des Kunden.

1.4 Der Vertrag, der intuitu personae abgeschlossen wurde, kann nicht abgetreten werden und der Kunde darf die Box auf keinen Fall ganz oder teilweise einem Dritten zur Verfügung stellen. Jede Änderung des Vertrags muss durch einen schriftlichen Zusatz festgelegt werden, der von ATOUT BOX und dem Kunden unterzeichnet wird.

1.5 Die Bestimmungen dieses Vertrags sind in Kraft und gelten für alle Verträge, die ab dem 1. November 2011 abgeschlossen werden.

2. ZEICHNUNGSFORMALITÄTEN

2.1 Der Kunde muss bei Vertragsunterzeichnung einen Identitätsnachweis, einen Bankauszug sowie den Handelsregisterauszug des Unternehmens vorlegen, wenn es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt. Andernfalls werden 3 Monate Kaution verlangt.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags, wenn es sich um eine juristische Person handelt, alle rechtlichen Änderungen in Bezug auf den Zweck des Unternehmens sowie die Personen, die die allgemeine Befugnis haben, ihn zu verpflichten, zu melden. Wenn es sich um eine natürliche Person handelt, alle Änderungen in Bezug auf ihren Zivilstand, ihren persönlichen Wohnsitz und alle anderen Kontaktdaten: Telefonnummer, E-Mail-Adresse.

3. DAUER

3.1 Dieser Vertrag wird für einen anfänglichen Zeitraum von mindestens einem Monat abgeschlossen und akzeptiert. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Vertrag stillschweigend um einen weiteren Zeitraum derselben Dauer verlängert. Nach einer Laufzeit von dreißig Tagen kann der Vertrag jederzeit von jeder Partei gekündigt werden. Sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien gekündigt wird, läuft er bis zur nächsten monatlichen Fälligkeit weiter. Eine Kündigung durch den Kunden wird durch den Versand einer E-Mail, eines Einschreibens mit Rückschein (an die folgende Adresse: 55 avenue Clément Ader - 34170 Castelnau-le-lez) oder durch ein persönlich übergebenes Schreiben gegen Abzeichnung und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünfzehn Tagen nach Erhalt des Schreibens mitgeteilt. Eine Kündigung durch ATOUT BOX wird per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt, das dem Kunden mindestens zwanzig Tage im Voraus zugeschickt wird.

4. GEBÜHREN - SÄUMNISZUSCHLÄGE

4.1 Die Bereitstellung erfolgt gegen Zahlung der in den Besonderen Bedingungen genannten Gebühr sowie einer Kaution in Höhe einer Monatsgebühr (inkl. MwSt.) durch den Kunden. Jede monatliche Gebühr ist spätestens am ersten Tag des jeweiligen Zeitraums zu zahlen. Mit Ausnahme der ersten Gebühr, die bei Vertragsunterzeichnung gezahlt wird, ist jede Gebühr spätestens am Tag ihrer Fälligkeit fällig und zu zahlen.

4.2 ATOUT BOX kann dem Kunden eine Anpassung der Gebühr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vorschlagen. Sofern der Kunde nicht gemäß Artikel 3 kündigt, wird die Änderung ab dem ersten Zeitraum nach dieser 30-tägigen Kündigungsfrist wirksam.

4.3 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass jeder angefangene Zeitraum in voller Höhe geschuldet wird, und zwar auch dann, wenn er seine Box am 1. Tag des nächsten Abrechnungszeitraums räumen möchte.

4.4 Im Falle der Nichtzahlung der Gebühr für jeden Zeitraum in ihrer Gesamtheit vor dem Fälligkeitsdatum ist der Kunde von Rechts wegen gegenüber ATOUT BOX zu Verzugsstrafen verpflichtet, die den Verwaltungskosten entsprechen, in Höhe eines Pauschalbetrags von 12 Euro inkl. MwSt. pro Mahnschreiben, unbeschadet aller anderen Rechtsmittel von ATOUT BOX und der Anwendung des nachstehenden Artikels 12. Im Falle einer verspäteten Zahlung der monatlichen Gebühr behält sich ATOUT BOX ebenfalls das Recht vor, dem Kunden den Zugang zur BOX bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Restbetrags zu verweigern. Der Kunde akzeptiert, dass die eingelagerten Güter eine Garantie für die Zahlung der ATOUT BOX geschuldeten Beträge darstellen können.

4.5 Für jede Zahlung per Scheck oder Lastschrift, die unbezahlt zurückgegeben wird, wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 29,90€ (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt und es werden Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Monat erhoben, als ob die Zahlung nie erfolgt wäre.

4.6 Wenn der Kunde alle Vertragsmodalitäten eingehalten hat, verpflichtet sich ATOUT BOX, dem Kunden jeden verbleibenden Betrag ohne Versicherung zu erstatten, nachdem die Nutzungstage der Box zu dem am Tag der Abreise (oder am Ende der Kündigungsfrist, wenn dieses Datum später liegt) geltenden Tarif in Rechnung gestellt wurden, der sich von dem in den Sonderbedingungen angegebenen Betrag unterscheiden kann, ohne Berücksichtigung eines zuvor gewährten Rabatts. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach der Kündigung des Vertrags per Banküberweisung. In keinem Fall kann die Rückerstattung in bar oder per Scheck erfolgen.

4.7 Im Falle eines Zahlungsvorfalls hat ATOUT BOX das Recht, dem Kunden die gesamten Kosten für die Eintreibung der unbezahlten Beträge (20 % der geschuldeten Summen) in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, ATOUT BOX für alle Kosten und Gebühren zu entschädigen, die sich aus der Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen ergeben.

4.8 Wenn der Kunde seine Box nicht in dem Zustand zurückgibt, in dem sie ihm bei der Bereitstellung übergeben wurde, werden ihm die Kosten für die Instandsetzung in Rechnung gestellt, ohne dass ihm daraus ein Schaden entsteht.

4.9 Für jede Reservierung einer Box muss der Kunde eine Anzahlung von 30€ leisten.Jeder Betrag, der für eine Reservierung einer Box gezahlt wird, gilt als Anzahlung. Diese Summe wird bei der ersten Rechnungsstellung von den vom Kunden geschuldeten Beträgen abgezogen. Im Falle einer Stornierung wird die Anzahlung von ATOUT BOX erworben, das eine Rechnung ausstellen wird.

4.10 Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird dieser unverzüglich auf die von der Gesellschaft ATOUT BOX praktizierten Preise ohne Mehrwertsteuer angewandt.

5. ACOMPTE

5.1 Bei der Unterzeichnung des Vertrags verpflichtet sich der Kunde, eine Anzahlung von 30€ zu leisten. Diese Anzahlung wird von den Beträgen abgezogen, die auf der/den ersten Rechnung(en) fällig sind.

6. ONLINE-BUCHUNG EINER LAGERBOX

6.1 Der Zweck der Bereitstellung der Box ist ausschließlich die Lagerung von ungefährlichen Gütern unter Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags und der Bestimmungen der Hausordnung. Der Kunde wird die Box als guter Familienvater nutzen. In diesem Zusammenhang verpflichtet er sich, in der Box und allgemein im Gebäude keine lärmenden, gefährlichen, illegalen, ungesunden und/oder das Gebäude und/oder Personen schädigenden Aktivitäten durchzuführen.

6.2 Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, in der Box zu leben oder zu wohnen, seinen Wohnsitz, seinen festen oder vorübergehenden Wohnsitz dort einzurichten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein Recht auf Verbleib in den Räumlichkeiten oder auf ein Recht auf Wohnraum oder Eigentum, insbesondere nicht auf kommerzielles Eigentum.

6.3 Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, in der Box eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, freiberufliche oder sonstige berufliche Tätigkeit auszuüben. Er darf in der Box kein Handelsgeschäft betreiben oder die Box mit dem Betrieb eines solchen Geschäfts verbinden, die Box nicht zur Ausübung eines Handels, eines Handwerks, einer freiberuflichen Tätigkeit oder einer anderen Tätigkeit nutzen und keine Person, die nicht in seinem Dienst steht, in die Box eintreten lassen. Er darf dort auch nicht seinen Geschäftssitz einrichten und die Box oder das Gebäude weder im Handels- und Gesellschaftsregister, noch im Handwerksverzeichnis oder in seiner Geschäftskorrespondenz erwähnen.

6.4 Der Kunde darf in der Box keine gefährlichen, illegalen, brennbaren, kontaminierenden, giftigen, explosiven, verderblichen Güter, lebende oder tote Tiere und Pflanzen, Bargeld, Banknoten, Münzen aller Art, Barren und Edelmetalle einlagern, Perlen und Edelsteinen, Wertpapieren oder Wertgegenständen, Schmuck, Silber und Goldschmiedearbeiten aus Edelmetall und allen anderen Gegenständen mit einem Einzelwert von mehr als 2000 Euro oder, wenn sie ein Ensemble bilden, mit einem Gesamtwert von mehr als 4000 Euro, es sei denn, ATOUT BOX hat dem schriftlich zugestimmt. Der Kunde darf keine Waren der Kategorien E (Baumwolle, Hanf, Jute, Leinen und andere pflanzliche Rohfasern) und F (Aceton, Salpetersäure, Benzin, Sprengstoffe, Ether, Heizöl, Phosphor...) der Klassifizierung von Waren für Generallager gemäß dem Erlass vom 19. Juni 1986 lagern. Allgemeiner gesagt: Sie dürfen keine Güter einführen, die die Box, das Gebäude oder andere im Gebäude gelagerte Güter beschädigen oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten.

6.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Güter gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften sowie gemäß allen von ATOUT BOX herausgegebenen Anweisungen bezüglich der Sicherheit, des Feuers oder allgemein des Zugangs zum Gebäude zu lagern. Der Kunde muss einen Abstand von 10 cm zwischen dem Boden und den Gütern, die durch Wasser beschädigt werden könnten, einhalten. Der Kunde sorgt auf eigene Kosten dafür, dass seine Güter vor Staub und Kondensation geschützt sind.

6.6 Der Kunde sorgt dafür, dass die Box in einem einwandfreien Zustand gehalten wird.

6.7 Der Kunde verpflichtet sich, die Box ständig mit einem Vorhängeschloss versehen zu lassen, mit Ausnahme der Zeit, die für den Zugang oder die Entnahme der Waren erforderlich ist. Zu diesem Zweck muss der Kunde ein Vorhängeschloss erwerben. Der Kunde darf nur ein Vorhängeschloss an seiner Tür anbringen. ATOUT-BOX behält sich das Recht vor, jedes zusätzliche Vorhängeschloss zu entfernen.ATOUT-BOX lehnt jede Verantwortung im Falle eines Diebstahls oder Eindringens ab, wenn der Kunde seine Box nicht mit einem Vorhängeschloss versehen hat.

6.8 Der Kunde verpflichtet sich, seine Güter oder sein Material weder ganz noch teilweise außerhalb der Box zu hinterlassen und seinen Abfall vom Gelände zu entfernen. Wenn der Kunde oder von ihm auf den Standort gebrachte Personen Abfälle außerhalb der Box, in den Korridoren, Schleusen oder anderen gemeinsamen Flächen außerhalb oder innerhalb des Gebäudes deponieren, stellt ATOUT BOX die Kosten für die Intervention zur Entfernung der Abfälle zum Preis von vierzig (40) Euro (inkl. MwSt.) pro Stunde mit einem Rechnungsmindestbetrag von zwanzig (20) Euro (inkl. MwSt.) in Rechnung.

6.9 Der Kunde hat zu den am Eingang des Gebäudes ausgehängten Öffnungszeiten Zugang zur Box, wobei diese Öffnungszeiten von ATOUT BOX geändert werden können. Der Standort ist im Allgemeinen an Feiertagen und Sonntagen geschlossen. Der Kunde hat die Möglichkeit, rund um die Uhr auf seine Box zuzugreifen, unter der Bedingung, dass er den 24-Stunden-Service zum geltenden Tarif abonniert hat.

6.10 Der Kunde wird persönlich für die Entgegennahme jeder für ihn bestimmten Lieferung sorgen und sich vergewissern, dass sie die Rechte von ATOUT BOX und der anderen Kunden nicht beeinträchtigt. Falls der Kunde ATOUT BOX ausdrücklich darum bittet, die Warenlieferung zu empfangen, bleiben die Annahme der Waren hinsichtlich ihres Zustands oder ihrer Verpackung, die Handhabung und die provisorische Lagerung unter der ausschließlichen Verantwortung des Kunden, der in keinem Fall die Verantwortung von ATOUT BOX und seines Versicherers in diesem Zusammenhang suchen kann. Jede Annahme von Gütern durch ATOUT BOX auf Anfrage des Kunden unterliegt der ausschließlichen Verantwortung des Kunden.

6.11 Die Firma Atout Box kann die Ware des Kunden achtundvierzig Stunden lang entgegennehmen und lagern. Nach Ablauf der achtundvierzig Stunden wird eine Gebühr von fünf Euro pro Palette und Tag berechnet.

6.12 ATOUT BOX kann dem Kunden kostenlos Material zur Handhabung, Lastenaufzüge, Wagen und ganz allgemein jedes Material, das den Transport der Waren ermöglicht, zur Verfügung stellen. Durch die Inbesitznahme erkennt der Kunde an, dass das Material keine Mängel oder Fehler aufweist. Das besagte Material darf vom Kunden nur verwendet werden, um die Bewegung seiner Güter auf dem Grundstück von ATOUT BOX zu ermöglichen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Materials und ATOUT BOX kann in keinem Fall in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden, insbesondere nicht auf der Grundlage von Artikel 1891 des Zivilgesetzbuches oder Artikel 1384 Abs. 1 des Zivilgesetzbuches. ATOUT BOX überträgt dem Kunden die Verwahrung und die Kontrolle der Geräte während der gesamten Dauer ihrer Nutzung durch den Kunden. A fortiori ist der Kunde für seine eigenen Handhabungsgeräte verantwortlich. Der Kunde ist für die Reparatur aller Schäden verantwortlich, die durch sein Material oder bei der Nutzung des Materials von ATOUT BOX am Gebäude, an den Boxen, an Gütern und Personen verursacht werden. Im Falle des Verschlusses der Kundenbox mit Material wird die Nutzung des Materials von ATOUT BOX in Rechnung gestellt und der Kunde zahlt unverzüglich den Preis von 25 EUR (inkl. MwSt.) pro angefangenem Tag für einen Wagen und 35 EUR (inkl. MwSt.) pro angefangenem Tag für einen Hubwagen.

6.13 ATOUT BOX behält sich das Recht vor, nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden, die Box zu betreten, um Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder alle notwendigen Änderungen durchzuführen oder um zu überprüfen, ob die Nutzung der Box mit den Bedingungen dieses Vertrags übereinstimmt. ATOUT BOX kann die Box betreten, ohne den Kunden zu benachrichtigen, indem sie das Schloss zwangsweise öffnet, im Fall höherer Gewalt oder um einer Anfrage der Polizei, der Feuerwehr, der Gendarmerie oder einer Behörde zur Ausführung eines Gerichtsbeschlusses nachzukommen oder um im Fall von legitimen Zweifeln zu überprüfen, dass die Waren weder gefährlich noch illegal sind und der Box, den benachbarten Boxen, dem Gebäude oder den Personen keinen Schaden zufügen können.

6.14 ATOUT BOX führt keine Kontrolle oder Überprüfung der eingelagerten Güter oder ihrer Übereinstimmung mit den vorliegenden Vertragsbedingungen durch.

6.15 Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die im Vertrag sowie in der Hausordnung festgelegten Sicherheits- und Schutzmaßnahmen. Der Klient darf nichts tun, was die Ruhe stören oder eine Störung der Nutzung oder Belästigung jeglicher Art für die Klienten oder Güter im Gebäude mit sich bringen könnte.

7. ZUGANGSBEDINGUNGEN

7.1 Jede Person, die im Besitz des Schlüssels, des Schlosscodes oder des Passworts ist, die in den besonderen Bedingungen der Box aufgeführt sind, gilt als vom Kunden bevollmächtigt, Zugang zur Box zu erhalten.

7.2 Der Kunde und sein(e) Bevollmächtigte(r) sind die einzigen, die zu den am Eingang des Gebäudes angeschlagenen Zeiten Zugang zur Box haben. ATOUT BOX behält sich das Recht vor, seine Öffnungszeiten gelegentlich zu ändern.

7.3 ATOUT BOX behält sich das Recht vor, dem Kunden und seinem(n) Bevollmächtigten den Zugang zur Box zu verweigern, wenn sein(ihr) Konto einen Sollsaldo aufweist.

7.4 ATOUT BOX behält sich das Recht vor, jeder Person den Zutritt zur Box oder zum Gebäude zu verweigern, wenn es der Meinung ist, dass die Person die Sicherheit des Gebäudes gefährdet.
oder wenn diese Person im Besitz von gefährlichen Produkten ist.

7.5 ATOUT BOX lehnt jede Verantwortung im Fall von zeitweiligen technischen Funktionsstörungen ab, die den Zugang zur Box oder zum Gebäude oder das Verlassen der Box verhindern. Im Falle von technischen Funktionsstörungen, die länger als 12 Stunden dauern und den Zugang zur Box während dieses Zeitraums verhindern, entschädigt Atout-Box den Kunden mit einem Pauschalbetrag von 50 Euro (inkl. MwSt.).

7.6 ATOUT BOX ist in keinem Fall für indirekte Verluste verantwortlich, die mit der Bereitstellung der Box verbunden sind, selbst wenn ATOUT BOX von den Umständen weiß, die zu einem solchen Verlust führen könnten.

8. SUBSTITUTIONSMÖGLICHKEIT

8.1 ATOUT BOX behält sich das Recht vor, im Laufe des Vertrags ausnahmsweise einen neuen Lagerraum mit einer Fläche, die mindestens gleich der vertraglich vereinbarten Fläche in den besonderen Bedingungen ist, zu ersetzen, nach einer Benachrichtigung an den Kunden, die mindestens acht Tage im Voraus versandt wurde. Wenn ATOUT BOX eine unmittelbare Gefahr festgestellt hat, die die Güter betrifft, oder eine Gefahr, die durch die gelagerten Güter verursacht werden könnte, werden die Güter ohne Vorankündigung verlagert.

8.2 Die Bewegung der Güter wird von ATOUT BOX auf ihre Kosten und unter ihrer Verantwortung durchgeführt.

9. RECHTSSYSTEM

9.1 Gemäß der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien ist der Vertrag ein Dienstleistungsvertrag, der auf prekärer Basis abgeschlossen wird. Da ATOUT BOX kein Verwahrer ist, ist er zu keiner Verwahrungs-, Überwachungs- oder Wartungspflicht für die Güter verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass die Güter unter seiner alleinigen Verantwortung, auf sein Risiko und seine ausschließlichen Kosten gelagert werden, dass er ihr alleiniger Hüter im Sinne von Artikel 1384 des Zivilgesetzbuches bleibt und dass der vorliegende Vertrag in keinem Fall eine Übertragung der Obhut über die Güter oder der mit ihnen verbundenen Risiken darstellt.

9.2 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Vertrag ihm weder gewerbliches Eigentum noch ein Recht auf Verbleib in den Räumlichkeiten verleiht.

10. VERSICHERUNGEN - VERZICHT AUF RECHTSMITTEL

10.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Güter unter seiner alleinigen Verantwortung und auf seine Kosten gelagert werden. Während der gesamten Vertragsdauer verpflichtet sich der Kunde, eine Versicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die von ATOUT BOX angebotene Versicherung deckt die Güter des Kunden, für den Wiederbeschaffungswert der Güter bis zu dem im Absatz Zusatzservice auf der ersten Seite des Vertrags über die Bereitstellung eines Lagerraums angegebenen Betrag und garantiert sie gegen alle Risiken von Brand, Explosion, Wasserschäden, Diebstahl und gegen alle Risiken, die der Nutzung der Boxen inhärent sind.

10.2 Der Kunde und sein Versicherer, sei es der von ATOUT BOX vorgeschlagene Versicherer oder ein anderer Versicherer, verzichten ausdrücklich auf alle Regressansprüche, die er anlässlich eines Schadensfalls gegen ATOUT BOX und seinen Versicherer, den Eigentümer des Gebäudes und seinen Versicherer und seine anderen Bewohner und ihre Versicherer geltend machen könnte.

10.3 Falls der Kunde einen anderen Versicherer als den von ATOUT-BOX vorgeschlagenen wählt, muss er vor dem Datum des Vertragsbeginns eine Versicherungsbescheinigung mit Regressverzicht vorlegen. Falls der Kunde vor dem Datum des Vertragsbeginns keine Bescheinigung vorlegen kann, muss er die von ATOUT-BOX angebotene Versicherung abschließen.

10.4 Wenn die Kundin/der Kunde ihre/seine Sicherungsstufe reduzieren oder erhöhen möchte, muss sie/er uns dies vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums mitteilen.

11. KOMPETENZZUWEISUNG

11.1 Alle Streitigkeiten mit einem nicht-professionellen Kunden, deren Gegenstand, Ursache oder Anlass der vorliegende Vertrag ist, werden vor dem vom Kunden gewählten Amtsgericht oder Handelsgericht verhandelt.

11.2 Alle Streitigkeiten mit einem Geschäftskunden, deren Gegenstand, Ursache oder Anlass der vorliegende Vertrag ist, werden vor dem Amtsgericht oder dem Handelsgericht verhandelt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Gebäude befindet.

12. VERANTWORTUNG

12.1 Der Kunde erkennt an, dass die Güter unter seiner alleinigen Verantwortung gelagert werden, dass er alleiniger Wächter im Sinne von Artikel 1384 des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt und dass er vollständig und ausschließlich haftbar gemacht wird: Für Schäden an den Gütern oder für ihre Zerstörung, die insbesondere auf Diebstähle, Einbrüche, Schäden, Zerstörungen usw. zurückzuführen sind, die in der Box und allgemein im gesamten Gebäude auftreten können. Schäden, die durch die Güter aufgrund der Nutzung und Besetzung der Box an einer Person oder an ATOUT BOX-Objekten oder an einem Dritten, einschließlich anderer Personen, die im Gebäude produzierte Güter lagern, verursacht werden.

12.2 Der Kunde verpflichtet sich, ATOUT BOX zu garantieren und für alle direkten oder indirekten Folgen zu entschädigen, die sich aus jeder Klage eines Dritten gegen ATOUT BOX aufgrund eines direkten oder indirekten Schadens ergeben, der durch den Kunden oder die vom Kunden gelagerten Güter verursacht wurde, außer im Fall von Fahrlässigkeit von Atout-Box.

12.3 Da ATOUT BOX keine Verpflichtung zur Überwachung oder Bewachung übernimmt, kann es in keiner Weise für Diebstähle, Einbrüche, Zerstörungen anderer Art, die in der Box auftreten können, verantwortlich gemacht werden, außer im Fall von Fahrlässigkeit seitens ATOUT BOX.

13. KÜNDIGUNG

13.1 Im Falle der Nichteinhaltung einer der im Rahmen des vorliegenden Vertrags geladenen Verpflichtungen durch den Kunden wird der Vertrag von Rechts wegen gekündigt, wenn ATOUT BOX es für richtig hält, zehn Tage nach der ersten Vorlage einer Mahnung per Einschreiben.

13.2 Spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung, unabhängig davon, ob diese gemäß Artikel 3.1 oder Artikel 13.1 erfolgt, muss der Kunde die Box vollständig geräumt und gesäubert haben und alle fälligen Gebühren und Entschädigungen gemäß den Vertragsbedingungen vollständig beglichen haben.

13.3 Falls der Kunde trotz der ihm auferlegten Verpflichtung die Box am Datum des Inkrafttretens der Vertragsauflösung nicht vollständig geleert hat, ermächtigt der Kunde ATOUT BOX im Voraus, die Box mit allen Mitteln zu betreten und die Gesamtheit der Güter daraus zu entfernen. Die Güter werden entfernt und auf Kosten des Kunden gelagert, wo sie gelagert sind, entweder zerstört oder zugunsten von ATOUT BOX verkauft, ohne dass eine gerichtliche Formalität erfüllt werden muss, um die ihr geschuldeten Beträge einzufordern, einschließlich durch ihre Zerstörung. Darüber hinaus schuldet der Kunde die Gesamtheit der zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags fälligen Beträge sowie die gemäß Artikel 12.5 angewandten Verzugszinsen.

13.4 Außer in der Hypothese, dass ATOUT BOX nicht vollständig für alle Beträge, die ihm geschuldet werden könnten, bezahlt wurde und dass von dem in Klausel 13.3 oben vorgesehenen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht wird, muss der Kunde innerhalb dieser Frist von zehn Tagen alle seine Güter entfernen und die Box und alle anderen Materialien, die ihm von ATOUT BOX zur Verfügung gestellt wurden, in dem Zustand zurückgeben, in dem sie sich bei der Unterzeichnung des Vertrags befanden.

13.5 Sollte der Kunde die Güter vor der Kündigung nicht vollständig aus der Box entfernen, schuldet der Kunde bis zur vollständigen Entfernung, dem Verkauf oder der Zerstörung der eingelagerten Güter eine monatliche Entschädigung in Höhe von 120 % der letzten Monatsgebühr.

14. WAHL DES WOHNSITZES

14.1 Für die Ausführung des Vertrags und seiner Folgen wählt ATOUT BOX als Wohnsitz seine Niederlassung, wie sie im Kopf des vorliegenden Vertrags angegeben ist.

14.2 Im Falle einer Änderung muss jede der Parteien die andere Partei per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 15 Tagen nach der Änderung darüber informieren. Andernfalls kann jede Änderung der Adresse des Kunden ATOUT BOX nicht entgegengehalten werden.

15. AUFNAHME VON VIDEOBILDERN

15.1 Der Kunde wird über die Existenz einer Videoüberwachungsanlage informiert. ATOUT BOX erfasst und speichert Videobilder im Gebäude. ATOUT BOX verpflichtet sich, seine Bilder nur im Interesse der Sicherheit des Standorts und der Güter aller seiner Kunden zu verwenden.

16. DATENSCHUTZ

ATOUT BOX hält sich jederzeit an die geltenden Datenschutzgesetze und handelt dabei als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung.

16.1 In Bezug auf die personenbezogenen Daten, die gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verarbeitet werden, verpflichtet sich ATOUT BOX zu :

  • geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor versehentlichem Verlust oder versehentlicher Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten zu ergreifen;
  • angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Zuverlässigkeit aller Mitarbeiter sicherzustellen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, und um zu gewährleisten, dass alle Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, die erforderliche Vertraulichkeit einhalten und wahren;
  • keine Übermittlung oder sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ohne Standarddatenschutzklauseln im Sinne von Artikel 46 Absatz 2 Buchstaben c und d DSGVO durch die Standardvertragsklauseln für in Drittländern ansässige Datenpartner gemäß dem Beschluss der Kommission zu veranlassen oder zuzulassen;
  • Beantwortung von Anträgen auf Ausübung der Rechte der betroffenen Personen;
  • vollständige und genaue Aufzeichnungen und Informationen führen, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.

16.2 Die Datenverarbeitung hat die in den Bedingungen beschriebenen Dienstleistungen von ATOUT BOX zum Gegenstand. Es handelt sich insbesondere um :

  • das Senden & Empfangen von Briefen
  • die Rechnungsstellung
  • die Verwaltung von Kundendateien
  • der Online-Kundenbereich
  • die Verwaltung des Online-Shops
  • die Vermietung von Lagerboxen, Büros und Parkplätzen
  • die Vermittlung von Umzugsprofis
  • die Erfassung Ihrer Zufriedenheit

16.3 Personenbezogene Daten umfassen die folgenden Arten/Kategorien von Daten:

  • Informationen aus kommerziellen Kommunikationsmaterialien: Austausch mit dem Kunden (E-Mails, SMS, Anrufe...)
  • Informationen zur Reise- und/oder Zugangskontrolle: Sicherheitscodes und Berechtigungsstufen, Datum und Uhrzeit des Betretens und Verlassens, Zugangshistorie, Gewöhnlich erlaubte Zeitspannen, Gewöhnlich erlaubte Zugangsbereiche
  • Rechtsverbindliche Dokumente: Versicherungsnachweis, Zulassungsbescheinigung, Verträge, Bestandsaufnahme, KBis-Auszug, Rechnungen, Wohnsitznachweis, Kündigungsschreiben, Mietquittungen
  • Elektronische Daten: Tonaufnahmen, Benutzername, Passwort, LeBonCoin-Pseudonym
  • Finanzielle Informationen: Guthaben, Bestellschein, Kaution, Kartenprüfnummer (CVC), Bankverbindung (RIB, BIC, IBAN), Ablaufdatum der Karte, Bankverbindung, SEPA-Lastschriftmandat, Zahlungsmittel, Kreditkartennummer (verschlüsselt), Schecknummer, Inkasso, Zahlungen, Bankablehnungen, Rückerstattungen, Zahlungsstatus (akzeptiert/abgelehnt)
  • Informationen zur Identität: Persönliche Adresse, Kommentar zur Person, Kopie des Reisepasses/ Personalausweises, Persönliche E-Mail-Adresse, Geschlecht, Geburtsname, Name des Ehepartners, Bemerkungen und Wünsche, Vorname, Unterschrift, Art der Persona, Privates Festnetztelefon, Privates Mobiltelefon
  • Informationen zum Berufsleben: Adresse des Unternehmens, sozio-professionelle Kategorie, berufliche E-Mail, Name des Unternehmens, berufliche Telefonnummer
  • Informationen zur Dienstleistung: Abholagentur, Lageragentur (geografische Lage), Beginn der Lagerung, Kaufdatum, Kaufdetails, Details der vom Kunden gebuchten Dienstleistung, Dauer der Lagerung, Rechnungsposten, Zahlungsmodalitäten des Kunden, Ausgegebene Beträge, Boxnummer, Mietdauer, Grund für die Lagerung, Auftragsstatus, Lagerfläche

Wenn eine als obligatorisch identifizierte Information nicht ausgefüllt wird, könnte ATOUT BOX insbesondere nicht in der Lage sein, die oben genannten Verarbeitungen durchzuführen oder Beschwerden im Zusammenhang mit diesen zu verwalten.

Zu den Kategorien der betroffenen Personen gehören Kunden und alle Personen, deren Daten vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Der Kunde kann ATOUT BOX auffordern, seine Informationen einzusehen. Er hat das Recht, falsche Informationen zu korrigieren. Er kann den Datenschutzbeauftragten von ATOUT BOX per E-Mail unter der folgenden Adresse kontaktieren: dpo@atout-box.fr.

Für weitere Informationen kann der Kunde die Datenschutzrichtlinie einsehen, indem er auf den folgenden Link klickt: Datenschutzrichtlinie

17. MEDIATION

17.1 Gemäß Artikel L 612.-1 des Verbraucherschutzgesetzes kann der Verbraucher innerhalb eines Jahres nach seiner schriftlichen Beschwerde, vorbehaltlich Artikel L.152-2 des Verbraucherschutzgesetzes, einen Antrag auf gütliche Einigung im Wege der Mediation bei SAS MEDIATION SOLUTION 222, chemin de la bergerie 01800 St Jean de Niost stellen. Website: https://www.sasmediationsolution-conso.fr . E-Mail: contact@sasmediationsolution-conso.fr

WIDERRUFSFORMULAR

Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus und senden Sie es zurück, wenn Sie Ihre Bestellung widerrufen möchten.

Sie können Ihr Formular an folgende Adresse zurückschicken: ATOUT-BOX 55,avenue Clément Ader 34170 Castelnau le Lez

Zu Händen von ATOUT-BOX ( 67 , Rue Joe Dassin 34080 Montpellier ) Oder ATOUT-BOX CASTELNAU (55, avenue Clément Ader 34170 Castelnau le Lez - 04 48 20 02 60 - contact@atout-box.fr)

Hiermit erkläre ich meinen Widerruf des Vertrags über die Bereitstellung einer Lagerbox:

Gebucht am ....................................................................................................................................................

Name des Kunden: ..............................................................................................................................................

Adresse des Kunden: ..........................................................................................................................................

Datum und Ort: .................................................................................................................................................................

Unterschrift des Kunden: (nur bei Zustellung dieses Formulars in Papierform)